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LG Ingolstadt, 24.01.2019 - 14 S 436/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- BAYERN | RECHT
BayAGBGB Art. 43; BGB § 242
Beschränkung von Fensteröffnungen an Grenzbau
Verfahrensgang
- AG Ingolstadt, 25.01.2018 - 12 C 1061/16
- AG Ingolstadt, 27.02.2018 - 12 C 1061/16
- LG Ingolstadt, 24.01.2019 - 14 S 436/18
- LG Ingolstadt, 08.05.2019 - 14 S 436/18
- VerfGH Bayern, 17.05.2022 - 63-VI-19
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- VerfGH Bayern, 30.04.1991 - 1-VII-90
Auszug aus LG Ingolstadt, 24.01.2019 - 14 S 436/18
Das Berufungsgericht knüpft daher an den vom Gesetzgeber im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungs- und Gestaltungsspielraums an den Umstand an, dass das Gebäude Eigentum aus den dem Eigentümer zuzurechnenden Gründen situationsbelastet ist (vgl. BVerfGH vom 26.03.1991, = VerfGH 44, 33/37; VerfGH vom 30.04.1991, = VerfGH 44, 41/51). - VerfGH Bayern, 26.03.1991 - 42-VI-90
Auszug aus LG Ingolstadt, 24.01.2019 - 14 S 436/18
Das Berufungsgericht knüpft daher an den vom Gesetzgeber im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungs- und Gestaltungsspielraums an den Umstand an, dass das Gebäude Eigentum aus den dem Eigentümer zuzurechnenden Gründen situationsbelastet ist (vgl. BVerfGH vom 26.03.1991, = VerfGH 44, 33/37; VerfGH vom 30.04.1991, = VerfGH 44, 41/51). - VGH Bayern, 19.04.1994 - 2 CS 94.755
Auszug aus LG Ingolstadt, 24.01.2019 - 14 S 436/18
Weiter führt die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs aus, dass danach der, der ein Gebäude errichtet, das weniger als 0, 6 m von der Grundstücksgrenze entfernt eine Außenwand mit Fenstern aufweist, in aller Regel sein Grundstück baulich stark ausnutzt (vgl. BayVGH vom 19.04.1994, = BayVBL 1995, 22/23). - AG Ingolstadt, 25.01.2018 - 12 C 1061/16
Bebauungsplan, Nachbar, Streitwert, Gemarkung, Neubau, Grundbuch, Nutzung, …
Auszug aus LG Ingolstadt, 24.01.2019 - 14 S 436/18
Auf die Berufung des Beklagten gegen das Endurteil des Amtsgerichts Ingolstadt vom 25.01.2018, Az. 12 C 1061/16, wird das Urteil aufgehoben und die Klage abgewiesen.
- VerfGH Bayern, 17.05.2022 - 63-VI-19
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen zum …
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen das Berufungsurteil des Landgerichts Ingolstadt vom 24. Januar 2019 Az. 14 S 436/18, mit dem unter Aufhebung der erstinstanzlichen Entscheidung eine nachbarrechtliche Klage der Beschwerdeführerin abgewiesen wurde, sowie gegen den Beschluss desselben Gerichts vom 8. Mai 2019, mit dem eine gegen das Urteil erhobene Anhörungsrüge zurückgewiesen wurde.Sie beantragt, das Urteil des Landgerichts Ingolstadt vom 24. Januar 2019 und den Beschluss des Landgerichts Ingolstadt vom 8. Mai 2019, Aktenzeichen jeweils 14 S 436/18, aufzuheben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Kammer des Landgerichts Ingolstadt zurückzuverweisen.